FAQ

Sollten wir Geld auf einem Bankkonto haben, wenn wir ein "Familienaufenthaltsvisum" in Finnland beantragen? Wenn ja, wie hoch sollte es sein? In welchem Zeitraum sollte dieser Betrag aufgebraucht werden? Zählen Fremdwährungs- und Goldkonten?

Wenn Sie einen "Familienzusammenführungsaufenthalt" in Finnland beantragen, müssen die "Gehaltseinkünfte" des in Finnland arbeitenden Familienmitglieds und die Summe der Barmittel auf dem Bankkonto ausreichen, um die Lebenshaltungskosten des Familienmitglieds, das die Familienzusammenführung in Finnland beantragt, zu decken.

Eine Person, die in Finnland arbeitet und ihr Gehalt und ihr Bankkonto angibt, wird auch "Sponsor" genannt. Bei der Beantragung eines Aufenthaltsvisums müssen Sie erklären, dass diese Vermögenswerte und Einkünfte Ihnen gehören. Auch wenn Sie sich Geld geliehen haben, stehen Ihnen diese Einkünfte und Vermögenswerte zur Verfügung.

Information für Familien mit Kindern: Das Kindergeld wird als Einkommen berechnet.

Als Praktikant haben Sie nur einen persönlichen Wohnsitz (Gehalt ca. 1700-1900 Euro). 

Sie erhalten auch Kindergeld (Lapsilisä). 

Kindergeld (lapsilisä) unabhängig vom Familieneinkommen:

94,88€ für 1. Kind

104,84€ für das 2. Kind

133,79€ für das dritte Kind

163,24€ für das 4. Kind

182,69€ für das 5. und jedes weitere Kind

Sie wird Ihnen jeden Monat ausgezahlt.

Hinweis: Schule, Mahlzeiten und Bücher sind kostenlos. Die Schüler erhalten auch Reisekosten. 

Quellen:

1)

https://www.kela.fi/lapsilisa-maara-ja-maksaminen

2)

https://migri.fi/en/income-requirement-for-family-members-of-a-person-who-has-been-granted-a-residence-permit-in-finland

3)

https://migri.fi/toimeentuloedellytys-suomesta-oleskeluluvan-saaneen-perheenjasenelle

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